DIE SCHREINER INNUNG GESCHICHTE

1555
1718

1769

Zuordnung der Schreiner zu einer Zunft
Verkündung der "Meister- und Gesellenordnung" eines ehrsamen Schreiner- und Büchsenschäfterhandwerks durch den Markgraf Karl-Wilhelm
Allgemeine Zunftordnungen für sämtliche in den Baden-Badischen Landen angesessenen Handwerkern.

17. Juni 1715, ein feierlicher Staatsakt, Grundsteinlegung durch den Baden-Badischen Markgrafen, zum Aufbau einer fürstlichen Residenz. Schon drei Jahre danach folge die Antragstellung durch Johann von Günther auf eine eigene Zunft, welche am 8. Mai 1718 durch den Markgrafen Karl Wilhelm verkündigt wurde.
Nach der Reichsgründung 1870/1871 stand das Handwerk im vollen Einsatz. 1897 verkündet der Staat das Handwerkergesetz. Trotz des Weltkrieges 1914/1918 und den Turbulenzen der Weimarer Republik entwickeln sich die fachlichen Innungen und die überfachlichen Handwerksorganisationen. Bis zum Jahre 1933 waren 950 000 Mitglieder in 17 000 Innungen, in den Bezirks-, Landes- und Reichsverbänden zusammengeschlossen. Nach dem Kriege 1939/1945 erfolgte eine weitgehende Technisierung.

 
© Schreiner Innung Karlsruhe 2010
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